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BGH, 15.04.1980 - 5 StR 138/80 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Wirkungen der Rücknahme einer strafrechtlichen Verurteilung auf den zivilrechtlichen Teil eines Urteils
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 03.05.1957 - 5 StR 52/57
Auszug aus BGH, 15.04.1980 - 5 StR 138/80
Er kann nicht widerrufen, wegen Irrtums angefochten oder sonst zurückgenommen werden, selbst wenn der Beschwerdeführer die Bedeutung seiner Rücknahmeerklärung nicht in vollem Umfang übersehen haben sollte (BGHSt 10, 245, 247;… BGH GA 1969, 281). - BGH, 14.11.1978 - 5 StR 714/78
Verzicht auf erneute Einlegung einer Revision durch vorbehaltlose Rücknahme einer …
Auszug aus BGH, 15.04.1980 - 5 StR 138/80
Sie ist unzulässig, weil die vorbehaltlose Rücknahme erklärung auch den Verzicht auf die erneute Einlegung der Revision in sich schließt (BGH Beschluß vom 14. November 1978 - 5 StR 714/78 -).
- BGH, 20.08.1980 - 2 StR 284/80
Wirkungen des zum Schein erklärten Verzichts auf ein Rechtsmittel
Der Verzicht hat vielmehr die Unzulässigkeit der vom Angeklagten am 20. Dezember 1979 eingelegten Revision zur Folge (§§ 297, 302 Abs. 1 Satz 1 StPO) und schließt auch eine erneute Einlegung und Begründung durch den Angeklagten aus (BGHSt 10, 245, 247; BGH, Beschlüsse vom 14. November 1978 - 5 StR 714/78 - und vom 15. April 1980 - 5 StR 138/80). - BGH, 20.08.1980 - 2 StR 285/80
Zulässigkeit der Revision nach erfolgtem wirksamem Rechtsmittelverzicht
Er hat die Unzulässigkeit der vom Angeklagten am Tage darauf, dem 19. Dezember 1979 eingelegten Revision zur Folge (§§ 297, 302 Abs. 1 Satz 1 StPO) und schließt auch eine erneute Einlegung und Begründung durch den Angeklagten aus (BGHSt 10, 245, 247; BGH, Beschlüsse vom 14. November 1978 - 5 StR 714/78 - und vom 15. April 1980 - 5 StR 138/80). - BGH, 01.07.1980 - 4 StR 347/80
Möglichkeit eines Widerrufs eines Rechtsmittelverzichts
Er hat die Unzulässigkeit der vom Verteidiger am 2. November 1979 eingelegten Revision zur Folge (§ 297, 302 Abs. 1 Satz 1 StPO) und schließt auch eine erneute Einlegung und Begründung der Revision durch den Angeklagten aus (vgl. BGHSt 10, 245, 247; Beschlüsse vom 14. November 1978 - 5 StR 714/78 - und vom 15. April 1980 - 5 StR 138/80).